Sicherheitskraft für den Geld- und Werttransport: Wer schon genau weiß, dass für ihn im Sicherheitsgewerbe nur der Transport von Geld und wertvollen Waren interessant ist, der kann auch eine ganz spezielle Fachausbildung zur Sicherheitskraft für Geld- und Werttransporte absolvieren. Sinnvoll ist die Qualifikation zur Sicherheitskraft für Geld- und Werttransporte auch für Personen die zwar schon im Sicherheitsgewerbe gearbeitet haben aber seit längerer Zeit arbeitslos sind, oder sich neu orientieren möchten.
Am Ende der Maßnahme soll der zukünftige Mitarbeiter in der Lage sein selbstständig den Transport von Geld und Werttransporten durchzuführen und diese Transporte zu dokumentieren und abzurechnen.
Förderung für Unternehmen zwischen 20% – 100% möglich:
Information zur Förderung
Qualifizierungsziel
Die Teilnehmenden auf das aktuelle Arbeitsfeld im Geld- und Werttransport vorbereitet.
Ein durch uns speziell entwickeltes Konzept, welches auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden und Unternehmen abgestimmt werden kann. Die Inhalte orientieren sich an den Bedürfnissen der Teilnehmenden und Unternehmen und können von der fachlichen Vorbereitung der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO reichen bis zum Ausbau des Servicegedanken im Sicherheitsbereich.
Zielgruppe
Die Teilnehmenden sollten
- mindestens 24 Jahre alt sein (eine obere Altersgrenze besteht nicht)
- ein einwandfreies Führungszeugnis besitzen sowie
- Führerschein
Die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung erfolgt durch ein Eignungsgespräch.
Umfang/Durchführung
Für die Maßnahme zur „Sicherheitskraft für den Geld- und Werttransport„ sind insgesamt 480 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min) vorgesehen.
Nachfolgend ist der Lehrplan und erlangte Abschlüsse dargestellt.
Lehrplan / Ausbildungsinhalte
Abschlüsse
Info:
Unterrichtsart:
Vollzeit über max. 12 Wochen
Anzahl Unterrichtsstunden:
480 UE (1 UE = 45 min)
Durchführungszeitraum:
Ab sofort
Förderfähig durch Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Optionskommunen.
Zertifizierung
Die StaffCoach GmbH ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung in den Fachbereichen 1, 3, 4, 6.
Zulassungs-Nr.: 518569 AZAV
Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§5 (1) Nr. 4 Akkreditierungs- und Zulassungsordnung Arbeitsförderung – AZAV. (§81/§ 82 SGB III)
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